DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2024.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-27 |
Flächenhafte Bodenbelastungen in urbanen Räumen und um industrielle Standorte entstehen hauptsächlich durch Schadstoffeinträge über den Luftpfad. Langfristige Ablagerungen können zu schädlichen Veränderungen des Bodens führen. Seit über zwei Jahrzehnten werden in der Stadt Duisburg erhöhte Nickelwerte im Staubniederschlag im Umfeld eines großräumigen Industriegebietes erfasst. Mit Bodendaten aus den Jahren 2004, 2017 und 2023 wurde der Einfluss des Nickelniederschlags auf den Boden statistisch ausgewertet.
Bodenschutz auf der Baustelle kann nur gelingen, wenn die erforderlichen Maßnahmen in der Bauausschreibung verankert sind. Andernfalls drohen Baubehinderungsanzeigen, teure Nachträge, schlechte Außenwirkung der Baumaßnahme, Beschwerden der betroffenen Grundstückseigentümerinnen bzw. -eigentümer und Nutzungsberechtigten, erhöhte Rekultivierungsaufwendungen und Entschädigungszahlungen und im ungünstigsten Fall auch extrem hohe Sanierungskosten.
In Flurbereinigungsverfahren gibt es durch die Maßnahmen der Neugestaltung nach § 37 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vielfältige Optionen, die Landschaft neu zu gestalten. Mit der Möglichkeit, auch bodenschützende Maßnahmen durchzuführen, können über Nutzungsänderungen, die Anlage von Landschaftselementen und über die Unterstützung einer hangparallelen Bewirtschaftung unter anderem auch vielfältige Maßnahmen zum Schutz des Bodens vor Wassererosion umgesetzt werden. Diese Maßnahmen lassen sich häufig mit den Zielen des Artenschutzes und den Forderungen der naturschutzrechtlichen Kompensation kombinieren und stehen nicht im Widerspruch zum Ziel, Verbesserungen der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu realisieren.
„Der Boden ist eines der kostbarsten Güter der Menschheit“, so steht es in der Europäischen Bodencharta aus dem Jahre 1972. Wurde eigentlich dementsprechend gehandelt, waren die Autoren naiv oder waren es einfach nur Lippenbekenntnisse? Eine Antwort dazu fällt mir (nicht) leicht! Seit Ende der 1990er Jahren gibt es das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), wobei das Hauptaugenmerk des behördlichen Handelns auf die stofflichen Bodenbelastungen lag und immer noch liegt.
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